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Dokument-ID: 1284883
8.6.2 Normverfahren
Liegt keiner der genannten Sonderfälle des Verfahrens an der Grenze oder des beschleunigten Verfahrens vor, wird der Antrag im Normverfahren geprüft. Insbesondere bleibt das Recht auf Verbleib während des gesamten Verfahrens einschließlich des Beschwerdeverfahrens unberührt (siehe oben).