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Neu Dokument-ID: 1086710

Michael Warminger - Sabine Mantler-Pewal | Muster | Korrespondenz

4.5 Leistungsstörung – Anmeldung der Höhe nach

Anmerkung: Fristen beachten!

Anmeldung der Höhe nach hat schriftlich zu erfolgen

  • ehestens (lt ÖNORM B 2110:2023-05-01),
  • innerhalb von 3 Monaten, wenn in der Partnerschaftssitzung nichts anderes vereinbart worden ist (lt ÖNORM B 2118:2023-05-01).

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