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Dokument-ID: 896850
1.4 Bildungsteilzeitvereinbarung
… [Arbeitgeber] (nachfolgend Arbeitgeber genannt)
und
… [Arbeitnehmer] (nachfolgend Arbeitnehmer genannt)
Praämbel
Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht seit … ein aufrechtes Dienstverhältnis. Die Vertragsparteien wollen hiermit Bildungsteilzeit gem § 11a AVRAG vereinbaren. Der Arbeitnehmer hat bislang noch keine Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit in Anspruch genommen.