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Dokument-ID: 422259
2.2 Fallweise Beschäftigte
Definition
Eine fallweise Beschäftigung liegt vor, wenn eine Person in unregelmäßiger Folge tageweise beim selben Dienstgeber tätig wird und die Beschäftigung jeweils für weniger als eine Woche vereinbart ist. Der befristete Arbeitsvertrag wird somit für einzelne Arbeitstage abgeschlossen, ohne dass bereits im Vorfeld weitere Arbeitstage oder Arbeitszeiten konkret vereinbart werden.