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Vorwort des Autors

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

die Anforderungen und gesetzlichen Vorgaben in der Arbeitswelt und hier im Speziellen auch im österreichischen ArbeitnehmerInnenschutz sind in den letzten zwei Jahrzehnten immer umfangreicher und komplexer geworden. Anforderungen an Maschinen und andere Arbeitsmittel, Bestimmungen für gefährliche Arbeitsstoffe, persönliche Schutzausrüstung oder zur Durchführung der Unterweisung und Koordination der Arbeitnehmer sind heute herausfordernder und teilweise deutlich komplizierter als noch vor einigen Jahren.

Dies kann nun in der Praxis zu der nicht allzu befriedigenden Situation führen, dass man sich vor lauter Gesetzen, Verordnungen, Bescheiden, Normen und anderen Unterlagen fragt: Und was ist nun das Wesentliche für diese Maschine, für diesen Arbeitsplatz, für diese Tätigkeit? Welche allgemeinen Informationen kann und soll ich meinen Arbeitnehmern weitergeben, was ist nun der Sukkus, das „Konzentrat“ der wesentlichen Informationen?

Das ist es, was mit den vorliegenden Betriebsanweisungen erreicht werden soll: Eine übersichtliche Zusammenstellung der wesentlichen Informationen, die eine bestimmte Maschine, einen bestimmten Arbeitsplatz, die Durchführung einer bestimmten Tätigkeit oder den Umgang mit Arbeitsstoffen betreffen. Ein „Informationsblatt“, mit dem ein Arbeitnehmer einen informativen Einstieg in den Umgang mit einer Maschine, einem Arbeitsstoff oder mit der Durchführung einer bestimmten Tätigkeit bekommt.

Betriebsanweisungen in dieser Form, die beispielsweise nicht auf eine ganz spezifische Maschine abzielen – dafür gibt es die Betriebsanleitung des Herstellers – können natürlich nur eine Grundlage darstellen, die in der Praxis noch punktuell an die konkrete Situation vor Ort angepasst und konkretisiert werden muss. Das heißt, jede Betriebsanweisung ist jedenfalls (ähnlich wie die „Grundevaluierungen“ von www.eval.at) eigenverantwortlich an die betrieblichen Verhältnisse anzugleichen.

Alle Betriebsanweisungen, die durch die übersichtlich aufbereitete Vermittlung der wesentlichen Informationen für eine bestimmte Maschine, Chemikalie oder Tätigkeit auch hervorragend für eine erste allgemeine Unterweisung eingesetzt werden können, sind nach derselben Struktur aufgebaut: Nach der übersichtlichen Darstellung der wesentlichen Gefährdungen und Belastungen, die bei der Arbeit auftreten können, werden die wesentlichen organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen präsentiert.

Der Arbeitnehmer erhält also auf allgemeine Weise Informationen zu den folgenden Aspekten und Antwort auf die folgenden allgemeinen Fragen:

  • Welche Gefährdungen und Belastungen können beim Arbeiten mit der Maschine (dem Arbeitsstoff, der Durchführung der Tätigkeit) auftreten?
  • Über welche technischen Sicherheitseinrichtungen muss die Maschine bzw der Arbeitsplatz verfügen?
  • Sind alle technischen Schutzmaßnahmen vorhanden und einsatzbereit?
  • Bei Arbeitsstoffen: Welche Verarbeitungshinweise müssen beachtet werden?
  • Welche organisatorischen Vorarbeiten müssen noch durchgeführt werden, bevor die Maschine in Betrieb bzw die Arbeit durchgeführt werden kann?
  • Welche Ausrüstungsgegenstände der persönlichen Schutzausrüstung müssen wann verwendet werden?
  • Sind spezielle Arbeitstechniken zu beachten, welche generelle Verhaltensregeln sind zu beachten?
  • Bei welchen speziellen Betriebszuständen (Wartung, Störungsbehebung, Reinigung…) sind besondere Verhaltensregeln und Maßnahmen zu beachten?
  • Was ist bei Störungen oder in Notfällen zu beachten und zu tun?
  • Gibt es spezielle Erste Hilfe Maßnahmen, wenn etwas passiert?

Auf diese und ähnliche Fragen sollen die Betriebsanweisungen in allgemeiner Form Antwort geben. Für die konkreten Maßnahmen sind in Folge natürlich die spezifischen Angaben der Hersteller oder Inverkehrbringer in der Betriebsanleitung, den Sicherheitsdatenblättern und in Folge (auf betrieblicher Ebene) die zu erstellenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente zur Arbeitsplatzevaluierung nach § 4 ASchG heranzuziehen.

Im Zusammenspiel mit Unterlagen wie Betriebsanleitungen, Sicherheitsdatenblättern, Evaluierungsdokumenten oder Bescheidauflagen können die vorliegenden Betriebsanweisungen aber eine sinnvolle und wertvolle Funktion wahrnehmen: Eine übersichtliche und anschauliche Darstellung der wesentlichen Aspekte und Fakten, die beim Arbeiten mit einer bestimmten Maschine, einem Arbeitsstoff oder der Durchführung einer definierten Tätigkeit wesentlich sind.

Unterschrift_Schenk

Ing. Mag. Christian Schenk