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Dokument-ID: 568846
Benzindampf-Rückgewinnungs-Verordnung (BDRV)
§ 1. Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für genehmigungspflichtige und nach Maßgabe des § 5 für bereits genehmigte gewerbliche Betriebsanlagen zum Betrieb von Tankstellen.