Einleitung und Hinweise zum Aufbau des Werks
Welche Gesetze finden Sie in diesem Werk?
Das Werk soll vorrangig ein Nachschlagewerk für betriebliche PraktikerInnen und nicht ein juristisches Buch sein. Ziel ist, dass betriebliche PraktikerInnen die nötigen Rechtsgrundlagen für die Planung und Organisation des betrieblichen Brandschutzes und für den Kontakt mit Behörden rasch und überschaubar zur Verfügung haben. Zusammengestellt wurden Bundesgesetze aus dem Gewerbe-, Chemikalien-, Arbeitnehmerschutzrecht und Anforderungen an den Elektroschutz. Auf Landesebene wurden die Bestimmungen des Bau- und Veranstaltungsrechts, sowie der Feuerpolizei und des Feuerwehrwesens übernommen. Im Hinblick auf Übersichtlichkeit und leichtere Lesbarkeit wurden manche Gesetze nur auszugsweise übernommen.
Die Gesetze wurden in der jeweils gültigen Fassung aufgenommen. Dies kann natürlich dazu führen, dass auf bereits länger bestehende Gebäude nicht unbedingt die abgedruckten Vorschriften anzuwenden sind. Es würde jedoch den Rahmen bei weitem sprengen, auf bereits vergangene Rechtsmaterie einzugehen.
Nach welchen Prinzipien wurden Gesetzesauszüge erstellt?
Aufgenommen wurden aus jedem der Gesetze alle Paragraphen, die für die Planung und Organisation des betrieblichen Brandschutzes relevant sind.
- Auf die Bestimmungen über Wohnungen und Kleinhäuser wurde verzichtet, auch wenn sie den Brandschutz betreffen.
- Die speziellen Bestimmungen über behindertengerechtes Bauen wurden nicht aufgenommen, da dies nicht unter dem Aspekt des Brandschutzes steht, sie können jedoch zu strengeren baulichen Maßnahmen führen.
- Weiters wurden auch keine Bestimmungen über Schutzräume aufgenommen, da diese mehr dem Katastrophenschutz dienen.
- Begriffsbestimmungen wurden dann aufgenommen, wenn diese sehr speziell und/oder nicht selbsterklärend sind. Beispielsweise regeln Länder den Begriff eines Veranstaltungsraumes sehr unterschiedlich.
- Auf die oft nur schwer verständlichen Übergangsbestimmungen wurde verzichtet, ebenso auf die Strafbestimmungen.
- Wird in einem Paragraphen auf einen anderen Paragraphen verwiesen, finden Sie diesen nur dann abgedruckt, wenn auch dieser für den Brandschutz relevant ist.
- Die in manchen Rechtsvorschriften sehr umfangreich vorhandenen Unterteilungen in Abschnitte, Unterabschnitte, Kapitel udgl wurden nur dann übernommen, wenn diese für das Verständnis unerlässlich sind.
Bundesgesetze
Aufgenommen wurden:
- Alle Vorschriften, die den baulichen Brandschutz betreffen (Arbeitsstättenverordnung, Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung).
- Weiters sämtliche Bestimmungen, welche die Sicherung der Flucht betreffen (Fluchtwegsbreiten, Ausgangsbreiten, Anforderungen an Fluchtwege etc) nicht jedoch beispielsweise die Breite von Fahrtreppen, da diese nicht im Fluchtfall benützt werden dürfen.
- Aus der Gewerbeordnung wurden die Bestimmungen aufgenommen, welche als Rechtsgrundlage für die Auflagen in Betriebsanlagengenehmigungsverfahren dienen.
- Sämtliche Vorschriften, die der Lagerung von brennbaren Stoffen dienen, wie Flüssiggasverordnung, Verordnung über brennbare Flüssigkeiten, Druckgaspackungslagerungsverordnung und Giftverordnung sind enthalten.
- Sofern in Gesetzen und Verordnungen Regelungen über Prüfpflichten von brandschutzrelevanten Einrichtungen vorhanden sind, wurden diese aufgenommen.
- Bezüglich des Chemikaliengesetzes ist anzumerken, dass sich dieses vorrangig an den Hersteller und Vertreiber von gefährlichen Stoffen wendet. Deshalb wurden die Bestimmungen unter dem Aspekt des Verwendens im Betrieb gesehen, an welchen sichdieses Werk wenden soll. Deshalb sind Bestimmungen über Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt und Anforderungen an Verpackung enthalten.
- Bezüglich Arbeitnehmerschutz sind sämtliche Vorschriften betreffend Evaluierung, Verwendung von Arbeitsstoffen, Brandschutz, Unterweisung und Information von Arbeitnehmern aufgenommen.
Bei den Bundesvorschriften wurden auch einige aufgenommen, deren Rechtsgrundlage nicht die Gewerbeordnung, das Chemikaliengesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz bzw das Elektrotechnikgesetz ist. Diese sind in einem eigenen Register zu finden.
Ähnlich wie die Gewerbeordnung regelt das Mineralrohstoffgesetz die Bewilligungen und Genehmigungen im Bergbaubereich. Eine für den Brandschutz bedeutsame Verordnung dazu ist zB die Bohrlochbergbau-Verordnung.
Landesgesetze
Bauvorschriften
Ins Werk wurden aufgenommen:
- Sämtliche Bestimmungen, die den Baulichen Brandschutz betreffen, wie zB Anforderungen an Wände, Stiegen, Türen udgl
- Sämtliche Bestimmungen, die im Zusammenhang mit der Sicherung der Flucht relevant sind. Dies betrifft insbesondere die Breite von Ausgängen und Fluchtwegen. Absturzsicherung wurde nur im Hinblick auf Fluchtwege aufgenommen, also beispielsweise der Handlauf von Stiegen, nicht jedoch die Absturzsicherung von Fenstern.
- Sofern in den Bauvorschriften spezielle Regelungen über Hochhäuser, Garagen, Verkaufsstätten, Gastgewerbebetriebe, Industriebauten, Krankenhäuser, Schulen oder Veranstaltungsstätten vorhanden waren, wurden sie aufgenommen.
- Falls in den Rechtsvorschriften Regelungen über Elektro- bzw Rauchfangbefund vorhanden sind, so wurden diese aufgenommenhanden sind, so wurden diese aufgenommen.
Nicht aufgenommen wurden:
- In den Bauvorschriften wird meistens sehr umfangreich der Ablauf der Bauverhandlung geregelt sowie, ob und wann ein bestimmtes Vorhaben bewilligt werden muss oder nicht. Da wir der Ansicht sind, dass eine Abklärung der Sachlage ohne Rücksprache mit der zuständigen Behörde sowieso nicht zu einer Lösung eines bestimmten Einzelfalles führen kann, haben wir auf die Aufnahme dieser Abschnitte verzichtet. Es darf hier allerdings nicht unerwähnt bleiben, dass in den Bauverhandlungen oft den Brandschutz betreffende Auflagen vorgeschrieben werden.
- Keine Bestimmungen über Bauprodukte sind enthalten, da diese Inverkehrbringervorschriften darstellen.
OIB-Richtlinien
Die Bundesländer haben seit 2008 sukzessive die OIB Richtlinien in die jeweiligen Bauvorschriften übernommen und so immer mehr vereinheitlicht.
In Bezug auf die für den Brandschutz relevanten OIB Richtlinie 2 ergibt sich folgendes Bild:
Bundesland | OIB Richtline 2 |
Burgenland | OIB 2019 |
Kärnten | OIB 2023 |
Niederösterreich | OIB 2023 |
Oberösterreich | OIB 2023 |
Salzburg | OIB 2019 |
Steiermark | OIB 2019 |
Tirol | OIB 2019 |
Vorarlberg | OIB 2019 |
Wien | OIB 2023 |
Feuerwehrgesetze
Es wurden alle Bestimmungen aufgenommen, die für die Betriebsfeuerwehr im Hinblick auf die Arbeit im Betrieb wichtig sind.
Nicht aufgenommen wurden die umfangreichen Regelungen über Uniformen, Kostenersätze der Feuerwehren bei Einsatz im Gemeindegebiet und die Organisation der Feuerwehren in diversen Verbänden.
Feuerpolizeigesetze
Diese wurden im Wesentlichen vollständig übernommen.
Vorschriften für Veranstaltungen
Grundsätzlich sind in allen neun Bundesländern Veranstaltungsgesetze vorhanden, welche den Ablauf und die Notwendigkeit der Art von Bewilligungen für Veranstaltungen aller Arten regeln.
Spezielle Vorschriften bezüglich Veranstaltungsstätten, die auch genauere Vorschriften bezüglich Brandschutz und Anforderungen an Fluchtwege regeln, sind in nur drei Bundesländern vorhanden. In Wien gibt es ein spezielles Gesetze für Veranstaltungsstätten, in Salzburg und Oberösterreich wird dies in einer Verordnung zum Veranstaltungsgesetz geregelt.
In allen anderen Bundesländern werden, falls dies aufgrund der Art der Veranstaltung überhaupt notwendig ist, bestimmte Anforderungen in Bescheiden für die Veranstaltung im Einzelfall vorgeschrieben.
Aufgenommen in diesem Werk wurden die Vorschriften der drei oa Bundesländer und Teile der entsprechenden Veranstaltungsgesetze, die für die bessere Lesbarkeit notwendig sind.
Vorschriften für Garagen
Spezielle Vorschriften, in denen zusätzlich zu den Bauvorschriften Garagen behandelt werden, gibt es in Vorarlberg als Verordnung zum Baugesetz und in Salzburg als Verordnung zum Bautechnikgesetz. In Wien gibt es ein eigenes Garagengesetz.
Auch hier wurden nur die brandschutzrelevanten Vorschriften aufgenommen und keine über die Ausgestaltung oder Anzahl der erforderlichen Stellplätze.
In Wien enthält das Gesetz auch Bestimmungen über Tankstellen.
Vorschriften über Gase
Alle Bundesländer verfügen über Vorschriften über Gase. Bis auf Oberösterreich gibt es dafür ein eigenes Gesetz (meist Gasgesetz).
Dies gilt nicht in gewerblichen Betriebsanlagen. Jedoch können diese für sonstige Betriebe, die nicht unter die Gewerbeordnung fallen wie zum Beispiel Bürohäuser, hilfreich sein.
In Gewerbebetrieben wird die Überprüfung von Gasanlagen meist im Bewilligungsbescheid vorgeschrieben, bei den nicht gewerblichen findet man diese Überprüfungen in eben diesen Gasgesetzen.
Empfehlung: Halten Sie im Einzel- bzw Zweifelsfall immer auch Rücksprache bei der zuständigen Behörde
Die österreichische Gesetzessituation rund um Brandschutz ist bei weitem nicht selbsterklärend. Bei Anwendungs- und Auslegungsproblemen wird es praktisch, sinnvoll und notwendig sein, sich an die für das jeweilige Gesetz zuständige Behörde zu wenden:
- Bei den abgedruckten Landesvorschriften sollte man sich primär an die jeweilige Landesregierung wenden.
- Die Bauvorschriften vollzieht meist die Gemeinde, manchmal auch die Bezirkshauptmannschaft, beispielsweise gibt es in Niederösterreich Gemeinden, welche die Baukompetenz abgetreten haben.
- Für die Feuerwehrgesetze und Feuerpolizeigesetze ist die Gemeinde zuständig. Auskunft erhält man bei der Feuerwehr, den Feuerwehrverbänden und Brandverhütungsstellen.
- Für die Gewerbeordnung ist die Bezirksverwaltungsbehörde, für den Arbeitnehmerschutz die Arbeitsinspektion zuständig.
- Veranstaltungen bewilligt entweder das Land oder die Gemeinde, manchmal auch die Bezirksverwaltungsbehörde, manche Veranstaltungen sind auch nur anmelde- oder anzeigepflichtig. Dies ist bezüglich der Art des Vorhabens sehr unterschiedlich.
- Gasgesetze sind im Vollzug der Länder, Bezirksverwaltungsbehörden oder Gemeinden.