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Dokument-ID: 165689
Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V)
§ 1. Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für die Beschäftigung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen in Arbeitsstätten, auf Baustellen oder an auswärtigen Arbeitsstellen im Sinn des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG).
(BGBl. II Nr. 26/2014)