Burgenländische Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2019 (Bgld. HK-VO 2019)
1. Abschnitt
Allgemeines
§ 1. Geltungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt für Heizungs- und Klimaanlagen einschließlich Wärmepumpen, die dem Burgenländischen Heizungs- und Klimaanlagengesetz - Bgld. HKG, LGBl. Nr. 33/2019, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 70/2021, unterliegen. (LGBl.Nr. 73/2021)
(2) Diese Verordnung gilt ausschließlich für Heizungsanlagen, deren Betriebszweck die Beheizung von Räumen und/oder die Warmwasserbereitung ist.
(3) Die Bestimmungen der Abschnitte 2 und 3 gelten nur für Anlagen und wesentliche Bauteile von Anlagen, die nach Inkrafttreten dieser Verordnung erstmals errichtet oder eingebaut wurden.