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Dokument-ID: 826461
1. Abschnitt
Salzburger Bautechnikgesetz 2015 (BauTG 2015)
1. Abschnitt
Allgemeines
§ 1. Geltungsbereich
(1) Dieses Gesetz regelt die bautechnischen Anforderungen für die Planung und Ausführung von baulichen Anlagen im Land Salzburg.
(2) Die Zuständigkeiten des Bundes werden durch die Bestimmungen dieses Gesetzes nicht berührt.