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Dokument-ID: 203880
Verordnung über Gaspendelleitungen für ortsfeste Kraftstoffbehälter
§ 1.
Diese Verordnung gilt für genehmigungspflichtige und nach Maßgabe des § 4 Abs 2 für bereits genehmigte gewerbliche Betriebsanlagen mit ortsfesten Kraftstoffbehältern (§ 2 Z 1).