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Dokument-ID: 981382
Tiroler Gas-, Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2013 (TGHKG 2013)
§ 11a. Registrierung
(1) Der Betreiber einer mittelgroßen Feuerungsanlage oder mittelgroßen Verbrennungskraftmaschine hat sich mit den Stammdaten nach dem Anlagendatenblatt im Elektronischen Datenmanagement – Umwelt des Umweltbundesamtes (www.edm.gv.at) zu registrieren.
(LGBl. Nr. 68/2022)
(2) Eine Registrierung nach Abs. 1 ist nicht erforderlich, wenn die Anlage bereits aufgrund einer bundesrechtlichen Verpflichtung registriert worden ist.
(LGBl. Nr. 8/2018)