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Dokument-ID: 1091700
Kärntner Feuerwehrgesetz 2021 (K-FWG 2021)
§ 2. Einteilung
Feuerwehren im Sinne dieses Gesetzes sind die Ortsfeuerwehren als Freiwillige Feuerwehren, die Berufsfeuerwehren und die Betriebsfeuerwehren.