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Dokument-ID: 1014090
Ausnahmen von der Anzeige- und Überprüfungspflicht von Gasanlagen
§ 3. In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung vom 28. Juni 1966, LGBl. für Wien Nr. 19/1966, außer Kraft.