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Neu Dokument-ID: 551951

Vorschrift

Bautechnikverordnung (BTV)

Inhaltsverzeichnis

§ 33. Blitzschutz

idF LGBl. Nr. 84/2012 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2013

Bauwerke sind mit Blitzschutzanlagen auszustatten, wenn sie wegen ihrer Lage, Größe oder Bauweise durch Blitzschlag gefährdet sind oder wenn der Verwendungszweck oder die kulturhistorische Bedeutung des Bauwerks dies erfordern.