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Dokument-ID: 1030112
Bergbau-Sprengmittellagerungsverordnung (B-SprLV)
§ 36. Inneneinrichtung
(1) In jeder Lagerkammer müssen für eine geordnete Lagerführung vorhanden sein:
- Einrichtungen wie Regale, Regalfächer, Lagerroste oder Paletten sowie
- ein geeignetes Thermometer.
(2) In jeder Manipulationskammer muss mindestens ein Tisch für Manipulationsarbeiten vorhanden sein.