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Dokument-ID: 827665
Wiener Feuerwehrgesetz (W-FWG)
§ 3c. Missbräuchliche Inanspruchnahme der Feuerwehr.
Die missbräuchliche Benützung öffentlicher Brandmeldeanlagen und das missbräuchliche Herbeirufen der Feuerwehr sind verboten.
(LGBl. Nr. 14/2016)