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Dokument-ID: 101528
Salzburger Veranstaltungsstätten-Verordnung
§ 61a. Spielfelder
Spielfelder für Handball, Hockey und Tennis müssen außerdem an den Stirnseiten auf die ganze Breite mindestens 3 m hohe Netze oder ähnliche Vorrichtungen haben, wenn im Anschluss an diesen Seiten Besucherplätze angeordnet sind.
(LGBl. Nr. 44/2008)