Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2025 (VGÜ)
- § 1. Geltungsbereich
- § 2. Eignungs- und Folgeuntersuchungen gemäß § 49 Abs. 1 ASchG
- § 3. Eignungs- und Folgeuntersuchungen gemäß § 49 Abs. 2 ASchG
- § 3a. Eignungs- und Folgeuntersuchungen für Arbeitnehmer/innen, die unter Tage im Bergbau beschäftigt werden
- § 3b. Eignungs- und Folgeuntersuchungen für Arbeitnehmer/innen, die in Räumen beschäftigt werden, in denen die Sauerstoffkonzentration zum Zweck der Brandvermeidung herabgesetzt ist
- § 4. Untersuchungen bei Lärmeinwirkung
- § 5. Sonstige besondere Untersuchungen gemäß § 51 ASchG
- § 6. Gemeinsame Bestimmungen
- § 6a. Ermittlung und Beurteilung der Gefahren
- § 7. Gesundheitliche Eignung
- § 8. Information der Arbeitnehmer/innen
- § 9. Strafbestimmung
- § 10. Ausnahme
- § 12. Schlußbestimmungen
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Anlage 1
Zeitabstände der ärztlichen Untersuchungen