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Neu Dokument-ID: 1001663

Marko Sušnik - Gernot Wurm | Muster | Erklärung

4.1 Erklärung der Konformität gem Durchführungsverordnung (EU) 2016/879

Die in Art 194 Abs 2 der Verordnung (EU) 2024/573 (F-Gase-Verordnung) erforderliche Konformitätserklärung im Fall des Inverkehrbringens von mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen vorbefüllten Erzeugnisse und Einrichtungen oder von Dosier-Aerosolen hat nach dem Muster des Anhangs der (vorerst weiterhin in Kraft stehenden) Durchführungsverordnung der Kommission (EU) 2016/879 vom 2. Juni 2016, ABL L 146 vom 03.06.2016, S 1, zu erfolgen. (Anm: Die in dem Muster auf Bestimmungen der aufgehobenen F-Gase-Verordnung [EU] 517/2014 enthaltenen Verweise sind im folgenden Text unter Zugrundelegung der Entsprechungstabelle des Anhangs X der nunmehr in Geltung stehenden F-Gase-Verordnung [EU] 2024/573 abgeändert):

Das Unternehmen

… [Name des Unternehmens, USt-Identifikationsnummer und – bei Einführern von Erzeugnissen bzw Einrichtungen oder Dosier-Aerosolen – Registriernummer im F-Gas-Portal einfügen]

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