15.1 Einleitung
Die EU-Verordnung (EU) 2024/1689 über harmonisierte Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI-Verordnung, Englisch: AI Act) ist seit dem 1. August 2024 in Kraft. Ab 2. August 2026 tritt sie schrittweise in Geltung. Während ein Teil der Bestimmungen bereits früher anwendbar ist, war ursprünglich der 2. August 2026 als zentraler Geltungsbeginn vorgesehen. Durch den Änderungsvorschlag COM (2025) 836 wird insbesondere im Bereich der Hochrisiko‑KI‑Systeme ein flexibler Inkrafttretensmechanismus eingeführt, der die Anwendbarkeit von der Verfügbarkeit technischer Standards abhängig macht.
Die KI-Verordnung soll durch den Vorschlag einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2024/1689 und (EU) 2018/1139 im Hinblick auf die Vereinfachung der Umsetzung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (sogenannte „Digital Omnibus-Verordnung zur KI“) weiterentwickelt werden. Dieser Änderungsvorschlag zielt darauf ab, bestehende Umsetzungshemmnisse zu beseitigen, insbesondere durch die Reduktion administrativer Belastungen sowie durch eine realitätsnähere Ausgestaltung des Inkrafttretensregimes. Während die KI-Verordnung seit dem 1. August 2024 in Kraft ist und ihre Bestimmungen grundsätzlich ab dem 2. August 2026 schrittweise Anwendung finden, sieht der Omnibus-Vorschlag im Bereich der Hochrisiko-KI-Systeme eine Anpassung vor, die das Inkrafttreten stärker an die tatsächliche regulatorische und technische Umsetzungsfähigkeit koppelt.