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Checkliste: Arbeitslose und geringfügige Beschäftigung ab 2026
Checkliste: Arbeitslose und geringfügige Beschäftigung ab 2026
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Checkliste für Unternehmen: Arbeitslose und geringfügige Beschäftigung ab 2026
Ab 01.01.2026 dürfen Arbeitslose nur noch in bestimmten Ausnahmefällen einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Die Zuverdienstmöglichkeiten werden damit stark eingeschränkt. Wer vor der Arbeitslosigkeit mindestens 26 Wochen neben einer vollversicherten Beschäftigung einen geringfügigen Nebenjob hatte, darf diesen auch weiterhin ausüben. Langzeitarbeitslose (dh mindestens 365 Tage arbeitslos) dürfen einmalig für bis zu 26 Wochen eine geringfügige Beschäftigung ausüben, ohne den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu verlieren.
Diese kostenlose Checkliste führt Sie durch die bestimmten Ausnahmen, die es Arbeitslosen erlauben einer geringfügigen Beschäftigung nachzugehen
Checkliste für Unternehmen
Unternehmen und Arbeitslose sollten Fristen, Ausnahmen und die Geringfügigkeitsgrenze genau beachten, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht zu gefährden. In dieser Checkliste finden Sie Informationen über:
- Prüfung der Berechtigung
- Einkommensgrenze beachten
- Dauer der Beschäftigung dokumentieren
- etc
Ihre Vorteile
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- Sparen Sie wertvolle Zeit: Einfach bestellen, Mustervorlage herunterladen und an Ihre Anforderungen anpassen!
- Von Experten verfasst und regelmäßig aktualisiert
1. Prüfung der Berechtigung
2. Einkommensgrenze beachten
3. Dauer der Beschäftigung dokumentieren
4. Übergangsregel beachten
5. Unterbrechungen prüfen
6. Administrative Anpassungen
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