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Dokument-ID: 1093079
9.18 Scheidungsvergleich (Kindesunterhalt, Kontaktrecht, Ehewohnung, gemeinsame eheliche Verbindlichkeiten)
Für den Fall der Rechtskraft ihrer einvernehmlichen Scheidung (§ 55a EheG) schließen die Ehegatten … [Name], geboren am … [Geburtsdatum] (in der Folge auch kurz „Ehefrau“ oder „Kindesmutter“ genannt), und … [Name], geboren am … [Geburtsdatum] (in der Folge auch kurz „Ehemann“ oder „Kindesvater“ genannt), nachstehenden