Auftragsvergaben
Rechtliche Grundlagen
Bundesvergabegesetz 2018 | Anforderungen an Auftragsvergaben |
Die rechtliche Grundlage für Auftragsvergaben bildet das Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG).
Das Bundesvergabegesetz richtet sich in erster Linie an so genannte öffentliche Auftraggeberinnen bzw Auftraggeber. Das sind in erster Linie der Bund, die einzelnen Bundesländer, die Gemeinden und die Gemeindeverbände. Daneben unterliegen auch Sektorenbereiche dem Bundesvergabegesetz. Auftraggeber des Sektorenbereichs üben bestimmte Tätigkeiten, wie insbesondere die Energieversorgung, aus.
In der Praxis der Elektrotechnik spielen Auftragsvergaben durch Sektorenauftraggeber eine wesentliche Rolle.
Eignung eines Elektrotechnikunternehmens für die Teilnahme
Die Eignung eines Elektrounternehmens, an einem Vergabeverfahren als Bewerber bzw als Bieter teilzunehmen, wird von der Auftraggeberin bzw dem Auftraggeber durch Überprüfung von
- dessen Befugnis,
- Zuverlässigkeit und finanzieller, wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sowie
- dessen technischer Leistungsfähigkeit ermittelt.
Damit die Eignung bejaht werden kann, müssen alle drei genannten Elemente vorliegen.
Unter Befugnis versteht man die Berechtigung des Bewerbers bzw Bieters zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit. Im Rahmen der Prüfung der beruflichen Zuverlässigkeit wird das bisherige Verhalten des Bieters bei Ausübung seiner Geschäftstätigkeit überprüft.
Im Rahmen der Prüfung der wirtschaftlichen bzw finanziellen Leistungsfähigkeit wird hinterfragt, ob der Bewerber bzw Bieter den Anforderungen des Vergabeverfahrens bis zur Ausführung der tatsächlichen Leistung standhalten kann: dies etwa durch
- Nachweis eines Mindestumsatzes,
- einer bestimmten Bonität etc.
- Bei der technischen Leistungsfähigkeit werden die technischen Ressourcen des Bewerbers bzw Bieters überprüft, also ob er in der Lage ist, die geforderte Leistung tatsächlich zu erbringen.
Ein wesentlicher Punkt für die Erlassung des Bundesvergabegesetzes 2018 ist die Forcierung des Bestbieterprinzips. Dies hat zur Folge, dass bei öffentlichen Bauaufträgen über einer Million Euro verpflichtend das technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot zu wählen ist. Man spricht in diesem Fall vom so genannten „Bestbieterprinzip“. Aufgrund der Schwellenwerteverordnung können Bauaufträge bis zu einer Million Euro bereits an regionale Betriebe vergeben werden.
Eine weitere Neuerung des Bundesvergabegesetzes 2018, die für die Elektrobranche eine große Rolle spielt, ist, dass Subunternehmer bereits im Angebot angeführt, geprüft und genehmigt werden müssen. Ein Wechsel oder das Hinzuziehen eines neuen Subunternehmens nach Auftragserteilung ist dem Auftraggeber bekanntzugeben. Der Auftraggeber ist dadurch in vollständiger Kenntnis, welche Unternehmen beschäftigt sind.
Verfahrensarten
Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist nach folgenden im Bundesvergabegesetz geregelten Verfahrensarten möglich:
- Offenes Verfahren
- Nicht offenes Verfahren mit/ohne Bekanntmachung
- Verhandlungsverfahren mit/ohne Bekanntmachung
Daneben gibt es auch Verfahren in Form
- einer Rahmenvereinbarung,
- eines dynamischen Beschaffungssystems,
- eines wettbewerblichen Dialogs,
- eines dynamischen Beschaffungssystems,
- eines wettbewerblichen Dialogs,
- einer Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung,
- einer Innovationspartnerschaft oder
- einer elektronischen Auktion.
Welches Vergabeverfahren anzuwenden ist, hängt davon ab, unter welche Wertgrenze das Gesamtvolumen des zu vergebenden Auftrages fällt und wie die Beschreibung des Auftragsgegenstands erfolgt.
Frei wählbar sind das offene und das nicht offene Verfahren mit Bekanntmachung. Die Zulässigkeit der anderen Verfahrensarten hängt vom Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ab:
- Bei einem offenen Verfahren wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern öffentlich zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.
- das nicht offene Verfahren mit Bekanntmachung und das Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung sind zweistufige Vergabeverfahren. Dies bedeutet, dass zunächst Interessenten und Interessentinnen vor der eigentlichen Ausschreibung zur Abgabe von Anträgen zur Teilnahme am Vergabeverfahren aufgefordert werden. Nach der Auswahl der Bieter erfolgt die Ausschreibung des Auftrags und die Legung der Angebote.