16.2 Erhebungsblatt: Selbstberechnung Grunderwerbsteuer
[Dieses Erhebungsblatt dient der Ermittlung des Grundstückswertes als Grundlage für die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer, nachdem der Mandant als Erbe oder Vermächtnisnehmer eine Liegenschaft erhalten hat. Die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer ist bis zum 15. des auf das Ergehen des Einantwortungsbeschlusses oder der Amtsbestätigung zweitfolgenden Monats vorzunehmen. Nachdem alle Daten erhoben worden sind, müssen diese noch in das vom Bundesministerium für Finanzen angebotene Tool der Grundstückswert-Berechnung eingegeben werden, das unter dem Link https://service.bmf.gv.at/service/allg/gwb/ abrufbar ist. Die Grunderwerbsteuer beträgt bei einem Grundstückswert bis EUR 250.000,– 0,5 %, zwischen EUR 250.001,– und EUR 400.000,– 2 % und über EUR 400.001,– 3,5 %. Erwirbt der Erbe oder Vermächtnisnehmer aus der Verlassenschaft mehrere Liegenschaften, sind die Grundstückswerte zusammenzurechnen.]