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Dokument-ID: 407347
2.7.8 Bauhilfsarbeiten durchführen – Schutzmaßnahmen
Beim Durchführen von Bauhilfsarbeiten ist eine Vielzahl an organisatorischen, technischen und personenbezogenen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, die im vorliegenen Muster detailliert aufgelistet werden.