Schutz vor Bränden, die von elektrischen Betriebsmitteln verursacht werden
Abschnitt 421 der OVE E 8101:2025-10-01 behandelt grundlegende Anforderungen, die dem Schutz von Personen und Nutztieren vor Schädigungen oder Verletzungen durch thermische Einwirkung, die durch von elektrischen Einrichtungen verursachte Brandereignisse und deren Ausbreitung entstehen, dienen und Schäden an Sachen verhindern sollen. Hierbei sind auch die Betriebsanweisungen, die die Hersteller verpflichtend beistellen müssen, als Grundlage heranzuziehen.
Elektrische Betriebsmittel sind unter Berücksichtigung dieser Aspekte so zu installieren und zu verwenden, dass die beim Betrieb entstehende Wärme keine thermische Belastung mit schädlichen Auswirkungen oder eine Gefahr für in unmittelbarer Nähe befindliche Gegenstände darstellt. Auslöser für derartige Gefährdungen können laut OVE E 8101:2025-10-01 Unterabschnitt 421.1 sein:
- „Wärmestau, Wärmestrahlung, heiße Teile;
- Beeinträchtigung der sicheren Funktion elektrischer Betriebsmittel, zB Schutzeinrichtungen wie Schutzschalter, Thermostate, Temperaturbegrenzer, Kabelabschottungen und Kabel- und Leitungsanlagen;
- Überstrom;
- Isolationsfehler und/oder Störlichtbögen;
- Oberschwingungsströme;
- Blitzschlag, siehe Normenreihe ÖVE/ÖNORM EN 62305;
- Überspannungen, siehe Abschnitt 443;
- Ungeeignete Auswahl oder Errichtung von Betriebsmitteln.“
Es ist daher erforderlich, fest eingebaute elektrische Betriebsmittel oder Anlagenteile, die Oberflächentemperaturen annehmen können, die eine derartige Gefährdung darstellen,
- in temperaturbeständige Bauteile mit entsprechend niedriger Wärmeleitfähigkeit einzubauen
- oder mit solchen Baustoffen von wärmeempfindlichen Gebäudeteilen abzugrenzen,
- oder sie in solcher Entfernung einzurichten, dass eine ausreichende Wärmeableitung gegeben ist; die Wärmeleitfähigkeit von Träger- und Unterlagsmaterialien sollte dabei ebenfalls möglichst gering sein.
Eine gefährliche Temperatur ist jedenfalls gegeben, wenn auch unter bestimmungsgemäßen Betriebsbedingungen die Zündtemperatur von Materialien – dies gilt gleichermaßen für Bauteile, Werkstoffe, Umhüllungen des elektrischen Betriebsmittels –, von Einrichtungen oder von Gebäudeteilen erreicht wird.
Ist bei bestimmungsgemäßem Betrieb mit der Entstehung von Lichtbögen oder Funken zu rechnen, ist in gleicher Weise dafür zu sorgen, dass fest eingebaute elektrische Betriebsmittel von lichtbogenbeständigen Werk- oder Baustoffen vollständig umschlossen sind, Baustoffe verwendet werden, die eine sichere Abtrennung zu empfindlichen Materialien ermöglichen, oder die Betriebsmittel in einem Abstand von solchen Materialien angeordnet sind, dass Lichtbögen bzw Funken sicher gelöscht sind.
Bei der Auswahl lichtbogenbeständiger Materialien ist darauf zu achten, dass sie nicht entzündbar sind, eine geringe Wärmeleitfähigkeit besitzen und die für die Verwendung vorgesehene Dicke des Materials eine ausreichende mechanische Festigkeit aufweist. Als ausreichend widerstandsfähig ist zB eine fiberverstärkte Silikatplatte von 20 mm anzusehen.
Im Falle von Betriebsmitteln, die entzündliche Flüssigkeiten beinhalten, sind, jedenfalls wenn die Menge mehr als 25 l beträgt, Maßnahmen vorzusehen, um eine Ausbreitung von freigesetzter Flüssigkeit, von Flammen und von Verbrennungsprodukten (Rauch, Gase) wirksam zu verhindern. Derartige Betriebsmittel sind insbesondere die Kühlflüssigkeit von Transformatoren, Elektrolyte von Batterien (sowohl Primär- als auch Sekundärzellen), Kondensatoren, die zT erhebliche Flüssigkeitsmengen enthalten. Als Schutzvorkehrung können beispielsweise dienen:
- Auffangwannen, in oder über denen die Betriebsmittel angeordnet sind
- Feuerhemmend oder feuerbeständig abgetrennte Räume mit Entlüftung ins Freie und erhöhter Türschwelle, um ein Ausbreiten von ausgetretenen Flüssigkeiten zu verhindern
Diese Schutzmaßnahmen sollten auch dann vorgesehen werden, wenn die Flüssigkeit nicht entzündlich ist, aber andere gefährliche Eigenschaften aufweist, wie zB ätzend bei Batterieflüssigkeiten (Schwefelsäure bei Blei-Akkumulatoren), oder sich im Falle eines Brandes Zersetzungsprodukte bilden können (gegebenenfalls bei Kühlflüssigkeit von Transformatoren oder auch bei Elektrolyten von ortsfesten Lithiumionenbatterien).
Die elektrische Versorgung des Betriebsmittels sollte im Falle eines Brandes nach Möglichkeit sofort unterbrochen werden.
Durch die Installation einer Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung (AFDD = Arc Fault Detection Device) in Endstromkreise lassen sich serielle und parallele Fehlerlichtbögen erkennen und ausschalten. Damit wird das Risiko eines Brandes, auch durch einen Kriechweg, reduziert. Die Ursachen für das Entstehen von Fehlerlichtbögen sind häufig:
- Defekte Isolation zwischen aktiven Leitern, die dazu führen, dass Strom fließen kann (sog parallele Lichtbögen)
- Beschädigte oder gebrochene Leiter (dadurch verringerter Leiterquerschnitt) bei Strombelastung (sog serielle Lichtbögen)
- Verbindungs- oder Anschlussklemmen, die ungewollt einen erhöhten Widerstand haben
Die OVE E 8101:2025-10-01 sieht hierzu die verpflichtende Verwendung einer Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung in Wechselstromkreisen von Hausinstallationen mit nicht mehr als 16 A für Schlafräume von Personen mit Bewegungseinschränkungen (Alters- und Seniorenheime, Kindergärten) oder für Räume mit erhöhtem Brandrisiko aufgrund der verarbeiteten oder gelagerten Materialien vor. Die Installation in Wechselstromkreise hat am Anfang des zu schützenden Stromkreises nach den Vorgaben der ÖVE/ÖNORM EN 62606:2014-09-01, „Allgemeine Anforderungen an Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen“, zu erfolgen.
Hinweis:
Sowohl bei seriellen als auch bei parallelen Fehlerlichtbögen können Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD = Residual Current Device) diesen Fehler nicht erkennen. Bei seriellen Fehlerlichtbögen tritt kein Ableitstrom zur Erde auf, sodass der RCD nicht anspricht, wie auch die Impedanz des seriellen Lichtbogens den Laststrom so weit reduziert, dass der Strom unter dem Auslösegrenzwert von Leitungsschutzschaltern, Leistungsschaltern oder Sicherungen bleibt.
Bei parallelen Fehlerlichtbögen, die zwischen zwei Außenleitern oder Außenleiter und Neutralleiter entstehen, wird der Strom durch die Impedanz der Installation und durch den Lichtbogen selbst begrenzt. Der resultierende Strom bleibt dadurch ebenfalls unter dem Auslösegrenzwert von Leitungsschutzschaltern, Leistungsschaltern oder von Sicherungen.
Die Installation von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDD) entsprechend der ÖVE/ÖNORM EN 62606:2014-09-01 reduziert das Risiko der Entstehung von Bränden, die durch elektrische Installationen und Geräte verursacht werden.