6.6 Muster-Risikoanalyse am Beispiel einer mittelgroßen Wiener Rechtsanwaltskanzlei
Vorbemerkungen
Rechtsanwälte sind verpflichtet, das Risiko zu analysieren und zu dokumentieren, dass ihre berufliche Tätigkeit für Zwecke der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht wird. Eine Risikoanalyse muss dabei die konkrete Struktur, Tätigkeit und Organisation der Kanzlei widerspiegeln und in einem angemessenen Verhältnis zur Größe, zum Leistungsangebot und zur Mandantenstruktur stehen. Die Analyse soll die potenziellen Gefahren systematisch erfassen, bewerten und in weiterer Folge die Grundlage für interne Maßnahmen und Verfahren bilden, die der Erkennung, Vermeidung und Minimierung dieser Risiken dienen. Im Mittelpunkt steht zunächst die Betrachtung der inneren Kanzleistruktur. Hierzu gehört eine Bewertung der Rechtsform, der Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, der internen Kompetenzverteilung sowie der organisatorischen Abläufe, etwa bei der Mandatsannahme oder Aktenführung. Fluktuation, unklare Zuständigkeiten, fehlende Schulungen oder unzureichende Dokumentation gelten als risikoverstärkend. Eine Kanzlei muss sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden – auch nicht-juristische – mit geldwäscherechtlich relevanten Aufgaben betraut werden können, ohne dass es zu Sicherheitslücken oder Kontrollversagen kommt. Je nach Größe und Risikoprofil kann es notwendig sein, eine verantwortliche Person oder sogar einen formellen Compliance-Beauftragten zu benennen.