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NeuFöG - Anwendung und Geltungsbereich
Die Befreiungen des NeuFöG können nicht in jedem Fall in Anspruch genommen werden, sondern nur bei Vorgängen, die eine Betriebsneugründung oder -übertragung nach dem NeuFöG darstellen und in den zeitlichen Anwendungsbereich des NeuFöG fallen.
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                                                Neugründungs-Förderungsgesetz – AllgemeinesBereits 1999 wurde mit der Zielsetzung die Neugründung von Klein- und Mittelbetrieben zu fördern, Erleichterungen mit dem NeuFöG geschaffen.Michael Petritz - Jürgen Reinold - Andreas Kampitsch - Ernst Komarek | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283697
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                                                Zeitlicher Geltungsbereich (§ 6 NeuFöG)An dieser Stelle finden Sie eine Übersicht über den zeitlichen Anwendungsbereich verschiedener Bestimmungen des NeuFÖG.Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 284119
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                                                Amtshilfe (§ 7 NeuFöG)Im Falle einer elektronischen Erklärungsübermittlung gemäß § 4 Abs 5 NeuFöG sind die Daten bis zum Ablauf von sieben Jahren ab Ende des Jahres, in dem die Daten elektronisch übermittelt wurden, aufzubewahren.Michael Petritz - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch - Jürgen Reinold | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 284125