Neu
Dokument-ID: 152492
Festlegung der Musterformulare für bestimmte, nach dem Grundverkehrsgesetz 2001 vorgesehene Erklärungen – Salzburg
§ 1.
(1) Für die im § 11 Abs 3 GVG 2001 vorgesehene Erklärung ist ein Formular nach dem in der Anlage 1 zu dieser Verordnung festgelegten Muster zu verwenden.
(2) Für die im § 12 Abs 2 GVG 2001 vorgesehene Erklärung ist ein Formular nach dem in der Anlage 2 zu dieser Verordnung festgelegten Muster zu verwenden.