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Dokument-ID: 152493
Festlegung der Musterformulare für bestimmte, nach dem Grundverkehrsgesetz 2001 vorgesehene Erklärungen – Salzburg
§ 2.
Bei Erklärungen, die unvollständig sind oder die unklare Angaben enthalten, ist nach § 13 Abs 3 AVG vorzugehen.