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Dokument-ID: 179122
Burgenländisches Grundverkehrsgesetz 2007 (Bgld. GVG 2007)
§ 15. Wirkung von Genehmigungen und Erklärungen
Die aus einem Genehmigungsbescheid gemäß §§ 4 oder 11 oder aus einer Erklärung gemäß § 9 erwachsenen Pflichten der Rechtserwerberin oder des Rechtserwerbers gehen auf die Rechtsnachfolger über.