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Neu Dokument-ID: 1135721

Vorschrift

Grundverkehrsgesetz 2023 (S.GVG 2023)

Inhaltsverzeichnis

§ 69. Bericht der Landesregierung zur Lage des Grundverkehrs in Salzburg

idF LGBl. Nr. 95/2022 | Datum des Inkrafttretens 01.03.2023

Die Landesregierung hat dem Landtag bis zum 31. Mai eines jeden Jahres einen Bericht über die Lage des Grundverkehrs im Land Salzburg für das vorangegangene Jahr zu erstatten. Im Besonderen hat der Bericht Aussagen zu folgenden Bereichen zu enthalten:

  1. zur allgemeinen Entwicklung des Grundverkehrs im Land Salzburg,
  2. zu den Fallzahlen und zur Personalausstattung der jeweils zuständigen Grundverkehrsbehörden, sowie
  3. zu Verbesserungsmöglichkeiten beim Vollzug dieses Gesetzes.

Bei Bedarf ist im Bericht auch auf einzelne, etwa im Hinblick auf das Transaktionsvolumen oder das vom Rechtserwerber geplante Vorhaben hervorstechende Fälle in anonymisierter Form einzugehen.