Grundverkehrsgesetz 2023 (S.GVG 2023)
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1. Hauptstück § 1. - § 32.
Beschränkungen des rechtsgeschäftlichen Verkehrs mit Grundstücken-
1. Abschnitt § 1. - § 10.
Beschränkungen des rechtsgeschäftlichen Verkehrs mit land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken („Grüner Grundverkehr“)-
1. Unterabschnitt § 1.
Anwendungsbereich, Zielsetzung, Behörden -
2. Unterabschnitt § 2. - § 6.
Allgemeine Bestimmungen- § 2. Land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke, land- oder forstwirtschaftliche Nutzung
- § 3. Leistungsfähiger land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb, Hofstelle, betrieblicher Mittelpunkt, orts-üblicher Umgriff
- § 4. Landwirt, Forstwirt
- § 5. Einheitswerte von land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken und Betrieben
- § 6. Bewertung von land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken und von Rechten
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3. Unterabschnitt § 7. - § 10.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Ziele dieses Abschnitts
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2. Abschnitt § 11. - § 19.
Beschränkungen des rechtsgeschäftlichen Verkehrs mit Baugrundstücken-
1. Unterabschnitt § 11.
(„Grauer Grundverkehr“) -
2. Unterabschnitt § 12. - § 13.
Allgemeine Bestimmungen -
3. Unterabschnitt § 14. - § 19.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Ziele dieses Abschnitts
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3. Abschnitt § 20. - § 28.
Beschränkungen des rechtsgeschäftlichen Verkehrs für Ausländer-
1. Unterabschnitt § 20.
(„Ausländergrundverkehr“) -
2. Unterabschnitt § 21. - § 23.
Allgemeine Bestimmungen -
3. Unterabschnitt § 24. - § 28.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Ziele dieses Abschnitts
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4. Abschnitt § 29. - § 32.
Gemeinsame Bestimmungen für den rechtsgeschäftlichen Verkehr mit Grundstücken- § 29. Grundverkehrsrechtliches Kumulationsprinzip
- § 30. Sicherstellung von Nutzungen durch Auflagen, Bedingungen und/oder Befristungen sowie durch finanzielle Sicherheiten
- § 31. Form, Inhalte und Einbringung von Erklärungen, Bescheinigungen und planlichen Darstellungen
- § 32. Ausübung eines Eintrittsrechts
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2. Hauptstück § 33. - § 44.
Rechtserwerb an Grundstücken im Weg der Versteigerung, von Todes wegen, durch Ersitzung oder durch Bauen auf fremden Grund-
1. Abschnitt § 33. - § 36.
Zwangsversteigerung -
2. Abschnitt § 37.
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3. Abschnitt § 38. - § 42.
- § 38. Zustimmungsbedürftiger Rechtserwerb, Voraussetzungen für die Zustimmung, Behörden
- § 39 Sonderbestimmungen für nicht von § 38 Abs 3 erfasste Personen
- § 40. Pflicht zur Antragstellung an das Grundbuchsgericht
- § 41 Bestellung eines Kurators bei Erwerben von Todes wegen ohne inländisches Verlassenschaftsverfahren
- § 42. Vorgehen im Fall der Säumigkeit bei der Antragstellung
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4. Abschnitt § 43.
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5. Abschnitt § 44.
Gemeinsame Bestimmungen für den Rechtserwerb an Grundstücken im Weg der Versteigerung, von Todes wegen, durch Ersitzung oder durch Bauen auf fremden Grund
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3. Hauptstück § 45. - § 49.
Behörden und Verfahren -
4. Hauptstück § 50. - § 52.
Zivilrechtliche Vorschriften, Grundbuchsvorschriften -
5. Hauptstück § 53. - § 64.
Überwachung und Sanktionen- § 53. Zuständigkeit
- § 54. Besondere Überwachungsorgane
- § 55. Befugnisse und Pflichten der Organe im Rahmen der Überwachung
- § 55a. Besondere melderechtliche Kontrollbefugnisse
- § 56. Pflichten der Rechtserwerber im Rahmen der Überwachung
- § 57. Mitwirkung der Erbringer von Versorgungsleistungen
- § 58. Auftrag zur Herstellung des einer Bewirtschaftungspflicht oder Nutzungserklärung entsprechenden Zustands – Gerichtliche Versteigerung eines Grundstücks oder Rechts
- § 59. Auftrag zur Auflassung der Nutzung
- § 60. Schein- und Umgehungsgeschäfte
- § 61. Klage auf Feststellung der Nichtigkeit
- § 62. Nachträgliches Prüfungsverfahren
- § 62a. Wiederaufnahme des Verfahrens
- § 63. Strafbestimmungen, Widmung von Geldstrafen
- § 64. Besondere Fälle der Verantwortlichkeit – Verbandsverantwortlichkeit
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6. Hauptstück § 65. - § 73.
Schlussbestimmungen- § 65. Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 66. Verarbeitung in gemeinsamer Verantwortung
- § 67. Verordnungen der Landesregierung
- § 68. Besondere Ermächtigung der Landesregierung aus Anlass von Epidemien, außergewöhnlichen Ereignissen oder krisenhaften Entwicklungen
- § 69. Bericht der Landesregierung zur Lage des Grundverkehrs in Salzburg
- § 70. Verweisungen
- § 71. In- und Außerkrafttreten
- § 72. Übergangsbestimmungen
- § 73. Inkrafttreten novellierter Bestimmungen; Übergangsbestimmungen dazu