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Dokument-ID: 089899
II. TEIL
Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (ErbStG)
II. TEIL
Wertermittlung
§ 18.
Für die Wertermittlung ist, soweit in diesem Gesetze nichts anderes bestimmt ist, der Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld maßgebend.