Demo-Dokumente

  • Honorarstreitigkeiten und ihre Beilegung

    Früher oder später sieht sich nahezu jeder Rechtsanwalt mit einer Honorarstreitigkeit konfrontiert. olche Konflikte entstehen oft nicht aus bösem Willen, sondern aus Missverständnissen.
    Nikolaus Sauerschnig | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1202318
  • Besondere-Mühe-Zuschlag (§ 21 Abs 1 RATG)

    Nach § 21 Abs 1 RATG kann eine höhere Entlohnung („Besonderer Mühe-Zuschlag) festgesetzt werden, wenn die Leistung des Rechtsanwaltes nach Umfang oder Art den Durchschnitt erheblich übersteigt.
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1202325
  • Kostenersatz bei Teilerfolg

    Bei teilweisem Obsiegen und teilweisem Unterliegen gilt nach § 43 Abs 1 ZPO der Grundsatz der Kostenteilung, wonach die Kosten gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen sind.
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1202429
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