Demo-Dokumente
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Honorarstreitigkeiten und ihre Beilegung
Früher oder später sieht sich nahezu jeder Rechtsanwalt mit einer Honorarstreitigkeit konfrontiert. olche Konflikte entstehen oft nicht aus bösem Willen, sondern aus Missverständnissen.Nikolaus Sauerschnig | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1202318 -
Besondere-Mühe-Zuschlag (§ 21 Abs 1 RATG)
Nach § 21 Abs 1 RATG kann eine höhere Entlohnung („Besonderer Mühe-Zuschlag) festgesetzt werden, wenn die Leistung des Rechtsanwaltes nach Umfang oder Art den Durchschnitt erheblich übersteigt.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1202325 -
Kostenersatz bei Teilerfolg
Bei teilweisem Obsiegen und teilweisem Unterliegen gilt nach § 43 Abs 1 ZPO der Grundsatz der Kostenteilung, wonach die Kosten gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen sind.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1202429