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Redaktion FORUM Media | Muster | Bericht

1.4 Vordienstzeiten – Fragebogen zur Berechnung der anrechenbaren Zeiten

 

Zeiten insgesamt

Anrechenbare Zeiten

Jahre

Monate

Tage

Jahre

Monate

Tage

1.

Vordienstzeiten beim selben Dienstgeber

  • keine längeren Unterbrechungen als drei Monate
  • unbeschränkt anrechenbar

 

 

 

 

 

 

2.

Vordienstzeiten bei anderem Dienstgeber

  • Dienstverhältnis mindestens sechs Monate
  • nur Inland bzw EWR-(EU)Raum
  • maximal 5 Jahre anrechenbar

 

 

 

 

 

 

3.

Tätigkeit als selbstständig Erwerbstätiger

  • mindestens sechs Monate selbstständige Tätigkeit
  • maximal 5 Jahre anrechenbar

 

 

 

 

 

 

4.

Tätigkeit als Entwicklungshelfer

  • maximal 5 Jahre anrechenbar

 

 

 

 

 

 

5.

Schulzeiten

maximal 4 Jahre anrechenbar

  • jedoch zusammen mit Punkten 2 bis 4 nicht mehr als 7 Jahre

 

 

 

 

 

 

6.

Hochschulzeiten

  • maximal 5 Jahre anrechenbar

 

 

 

 

 

 

7.

Haft nach Opferfürsorgegesetz

  • unbeschränkt anrechenbar
  • Anrechenbare Zeiten
  • ohne Zeiten des laufenden Dienstverhältnisses

 

 

 

 

 

 

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