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Dokument-ID: 585225
4.3.2 Immobilienertragsteuer bei Veräußerung durch Personengesellschaften
Veräußert eine Personengesellschaft ein Grundstück, so werden ertragsteuerrechtlich die Anschaffungs- und Herstellungskosten ebenso wie der Veräußerungserlös anteilig den Gesellschaftern zugerechnet. Ob die Immobilienertragsteuer zur Anwendung kommt, richtet sich nach den jeweiligen Gesellschaftern der Personengesellschaft.