1.4 Kriterienkatalog der Interessenabwägung
Die Prüfschritte und Kriterien der Interessenabwägung gem § 6 IFG
Das IFG sieht grundsätzlich einen weitreichenden Anspruch auf Zugang zu Informationen vor, der unter Umständen selbst bei Vorliegen von Geheimhaltungsgründen zu einer teilweisen Informationserteilung verpflichtet. Begrenzt wird dieser jedoch durch zahlreiche Geheimhaltungsgründe und eine umfassende Interessenabwägung. Die folgende Checkliste basiert auf den aktuellen • [Fußnote: Stand Juli 2025.] gesetzlichen Grundlagen, den Gesetzesmaterialien, der verfügbaren Kommentarliteratur und den Leitfäden der Datenschutzbehörde. Sie dient als strukturierte Arbeitshilfe für die Praxis.