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Dokument-ID: 1284741
3.1.6 Weiterführende Informationen zur A1-Bescheinigung
Bei Tätigkeiten in einem anderen EU/EWR-Staat wird eine A1-Bescheinigung benötigt. Die A1-Bescheinigung beantwortet die Frage nach dem zuständigen Sozialversicherungsträger. Diese Verpflichtung besteht, sobald ein Dienstnehmer für seinen österreichischen Arbeitgeber im Ausland tätig wird. Diesem Dokument kommt daher eine große praktische Bedeutung zu.