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Dokument-ID: 1284743
7.5.4 Familienzusammenführung mit international Schutzberechtigten
Mit der Umsetzung des Asyl- und Migrationspaktes wurden die Regelungen betreffend die Familienzusammenführung von (im Ausland) befindlichen Familienangehörigen mit international Schutzberechtigten (vormals: Asylberechtigen und subsidiär Schutzberechtigten), die zuvor in § 35 AsylG geregelt waren, in das NAG überführt und finden sich nunmehr in §§ 46 Abs 1 Z 2 lit c NAG.