Freeware
Software, die ohne Bezahlung genutzt werden darf. Das bedeutet allerdings nicht, dass Freeware keinen urheberrechtlichen Schutz genießt. Es kann grundsätzlich nicht auf den Verzicht hinsichtlich des Urheberrechts geschlossen werden. Lediglich der Verzicht auf die Vergütung für die Nutzung der Software lässt sich dahingehend auslegen, dass der Urheber den Nutzern konkludent ein einfaches Nutzungsrecht für seine Software gewährt. Freeware wird häufig über das Internet verteilt und kann in Funktion und Gestaltung sehr unterschiedlich sein – von einfachen Hilfsprogrammen bis hin zu komplexen Anwendungen. Oft finanzieren sich solche Programme durch Werbung, optionale Zusatzfunktionen oder kostenpflichtige Premium-Versionen („Freemium“-Modell). Im Gegensatz zu Open-Source-Software wird der Quellcode bei Freeware in der Regel nicht offengelegt, sodass keine Änderungen oder Weiterverteilungen erlaubt sind, sofern dies nicht ausdrücklich gestattet wird. Manche Freeware ist zudem nur für den privaten, nicht aber für den kommerziellen Gebrauch freigegeben.