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Daniela Birnbauer | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1 Änderungen der KI-Verordnung durch Verordnung (EU) 2026/1744 (KI-Omnibus)

Verschobene Anwendungszeitpunkte für Hochrisiko-KI-Systeme

Die Verordnung (EU) 2026/1744 ist am 8. Juli 2026 angenommen, am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Sie verschiebt nicht den allgemeinen Anwendungsbeginn der KI-Verordnung, sondern legt für zentrale Pflichten im Zusammenhang mit Hochrisiko-KI neue feste Anwendungszeitpunkte fest. Hintergrund sind nach den Erwägungsgründen unter anderem noch nicht vollständig verfügbare harmonisierte Normen, gemeinsame Spezifikationen, Leitlinien, Konformitätsbewertungsstrukturen und Behördenkapazitäten. Anders als im ursprünglichen Kommissionsvorschlag knüpfen die neuen Termine nicht an einen späteren Bestätigungsbeschluss der Kommission an.

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