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Dokument-ID: 1282823
4.6 Zurechnung und Haftung
KI-Systeme handeln, vereinfacht ausgedrückt, in einem bestimmten Rahmen autonom. Ihr Verhalten ist weder vorhersehbar im engen Sinn noch vollständig kontrollierbar. Damit verbunden ist sich das so genannte Autonomierisiko: die Gefahr, dass ein KI-System wettbewerbswidrig agiert, ohne dass der Betreiber dies konkret beabsichtigt hat.