© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1057530

Peter Berger † - Albert Scherzer | Glossar

Mietpreis

Der Mietpreis bezeichnet die Kosten, die ein Eigentümer (Vermieter) dem Mieter einer Immobilie, üblicherweise monatlich, in Rechnung stellt. Der Mietpreis richtet sich vor allem nach der Größe und Lage der Immobilie. Geregelt wird dies im Miet- oder Pachtvertrag, der zwischen beiden Parteien geschlossen wird. In der Regel sind in ihm jedoch neben dem Mietpreis noch zahlreiche andere Rechte und Pflichten geregelt. Der Mietpreis ist insbesondere von den Betriebskosten getrennt zu betrachten. Mietrechtlich sollte zwischen Hauptmietzins, Betriebskosten, öffentlichen Abgaben, Umsatzsteuer und sonstigen Entgelten unterschieden werden. Je nach Anwendungsbereich des MRG kann der Mietzins frei, angemessen, als Richtwertmietzins oder als Kategoriemietzins beschränkt sein.