Heizung der Hausbesorger- oder Hausbetreuerwohnung
Freie Heizung 2026
Bei dieser Variante bezahlt der Hausbesorger seine Heizkosten nicht selbst, sondern ist er zB an die Zentralheizung des Hauses angeschlossen. Es ist dabei Folgendes zu beachten:
Sozialversicherung: | Pflichtiger Sachbezug in Höhe von EUR 0,58 je m² Wohnnutzfläche monatlich (zwölfmal jährlich), 2025 |
Lohnsteuer: | Der Sachbezugswert von EUR 0,58 je m² Wohnung (unabhängig von der Ausstattung) ist monatlich (zwölfmal jährlich) auf die Lohnsteuerbasis aufzuschlagen. Heizkostenbeiträge des Hausbesorgers oder Hausbetreuers kürzen die Sozialversicherungs- und Lohnsteuerbasis des Sachbezugswertes. |
DG-Beitrag und Kommunalsteuer: | Pflichtig wie Sachbezugswert |
Heizkostenzuschuss
Bei dieser Variante bezahlt der Hausbesorger seine Heizkosten selbst, erhält aber vom Dienstgeber laut dienstvertraglicher Vereinbarung einen Teil ersetzt.
Sozialversicherung: | Pflichtig als Teil des Entgeltes |
Lohnsteuer: | Pflichtig als Teil des Entgeltes |
DG-Beitrag und Kommunalsteuer: | Pflichtig |
Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht
Die freie Heizung sowie der Heizkostenzuschuss sind freiwillige Leistungen des Dienstgebers an den Hausbesorger oder Hausbetreuer, sie können daher nur als Betriebskosten verrechnet werden, wenn alle Mieter bzw alle Wohnungseigentümer rechtskräftig zugestimmt haben.