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Dokument-ID: 1110997
4.10 Altersvorsorge
Betriebsvereinbarung Altersvorsoge
1. Regelungsgegenstand
Diese Betriebsvereinbarung regelt die betriebliche Altersvorsorge iSd § 97 Abs 1 Z 18, 18a oder 18b ArbVG. • [Fußnote: Hier wird die Einrichtung einer betrieblichen Pensionskasse und einer betrieblichen Kollektivversicherung geregelt (dies kann auch in zwei getrennten Betriebsvereinbarungen erfolgen).]