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20.10.2026 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1287252

Wie gelingt Brandschutz bei Veranstaltungen in der Praxis?

Clemens Purtscher - FORUM Media (eha)

Brandschutz bei Veranstaltungen beginnt bei der Planung: Lichtshows, Effekte und Dekorationen können Risiken schaffen. Lesen Sie hier wichtige Punkte zu Zuständigkeiten, Veranstaltungsstätten und fliegenden Bauten.

Wie gelingt Brandschutz bei Veranstaltungen in der Praxis?

Veranstaltungen können besondere Brandrisiken mit sich bringen: Lichtshows, spezielle Effekte, Wandverkleidungen und Dekoration können Gefahrenquellen darstellen. In der kalten Jahreszeit kann auch die Beheizung ein Brandrisiko darstellen, gerade bei Zelten. Außerdem sind – hoffentlich – viele Personen anwesend, die mit den örtlichen Gegebenheiten und Fluchtwegen nicht so gut vertraut sind.

Deshalb gehört der Brandschutz bereits in die Veranstaltungsplanung – mit Brandschutzkonzept und der Benennung eines Brandschutzbeauftragten bzw einer Brandschutzbeauftragten. Dekorationen, Beleuchtung, Wärmequellen und elektrische Leitungen sollten bei der Planung zusammengedacht werden.

Rechtlich geben das Veranstaltungsgesetz des jeweiligen Bundeslands und die darauf beruhenden Verordnungen die Richtung vor. In der Regel sind größere Veranstaltungen bei der lokalen Bezirksverwaltungsbehörde genehmigungspflichtig. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, ist am konkreten Veranstaltungsort zu prüfen. Für Veranstaltungsstätten gilt außerdem die OIB-Richtlinie 2 als Grundlage für Brandabschnitte, Treppen, Notausgänge und brandschutztechnische Einrichtungen (je in der Fassung, die im betreffenden Bundesland in Geltung steht).

Welche Brandrisiken entstehen bei Veranstaltungen?

Besondere Risiken können durch technische Effekte und die Ausstattung entstehen. Deshalb ist es empfehlenswert, die Bodenbeläge, Wandbespannungen, Vorhänge und Dekorationen aus nicht brennbarem oder zumindest schwer brennbarem, nicht stark qualmendem Material zu wählen. Dekorationen sollen abseits von gefährlichen Wärmequellen und elektrischen Leitungen sowie außerhalb des Handbereichs der Besucher:innen angebracht werden. Als vorbeugende Maßnahme kann auch ein Rauchverbot sinnvoll sein.

Eine sichere Organisation betrifft auch die Orientierung über Fluchtwege und Sammelplätze sowie über das Verhalten im Notfall: Verantwortliche sollten die vorgesehenen Abläufe und die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen. Welche organisatorischen Maßnahmen erforderlich sind, hängt von Veranstaltung, Veranstaltungsstätte und den jeweils geltenden Vorgaben ab.

Was ist beim Brandschutz bei fliegenden Bauten zu beachten?

Zelte für Veranstaltungen zählen zu den typischen fliegenden Bauten. Gemeint sind bauliche Anlagen, die wiederholt an verschiedenen Orten auf- und abgebaut werden können, ohne ihre Substanz zu verlieren.

Das Prüfbuch – auch „Zeltbuch“ genannt – beinhaltet die technische Dokumentation des fliegenden Baus und muss am Aufstellungsort zur Einsicht verfügbar sein. Es enthält unter anderem die Ausführungsgenehmigung, die statische Berechnung, Bau- und Betriebsbeschreibungen, Standsicherheitsnachweise, Konstruktionszeichnungen sowie Unterlagen zum Brandverhalten und Prüfberichte. Eine wiederkehrende Hauptuntersuchung ist mindestens alle drei Jahre durchzuführen; die Ergebnisse werden im Prüfbuch eingetragen.

Welche Schutzmaßnahmen sind im Zelt wichtig?

Für den Brandschutz bei fliegenden Bauten sind folgende Prüfpunkte wichtig:

  • Feuerlöscher müssen in angemessener Zahl vorhanden, gekennzeichnet und frei zugänglich sein.
  • Batteriebetriebene Leuchten sollen bei einem Ausfall der allgemeinen Beleuchtung eine sichere Räumung ermöglichen. Bei Räumen oder Zelten mit mehr als 200 Besucher:innen braucht es eine Sicherheitsbeleuchtung.
  • Zwischen Scheinwerfern und brennbaren Gegenständen ist ein Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
  • Sicherheitsseile und Abspannvorrichtungen sollen aus nicht brennbaren Materialien bestehen. Vorhänge und textile Dekorationen sollten grundsätzlich mindestens schwer entflammbar sein; brennend abtropfende Dekorationen dürfen nicht verwendet werden.
  • Rettungswege und Notausgänge müssen ausreichend beschildert und während des Betriebs sichtbar sein. Notausgangstüren müssen in Fluchtrichtung aufschlagen.

Die Anforderungen an Fluchtweglängen, Mindestbreiten und Ausgänge müssen jeweils für den konkreten Bau und Veranstaltungsort an die dafür geltenden Vorgaben angepasst werden. Auch bei Heizungen gelten besondere Einschränkungen; grundsätzlich sind aus Brandschutzsicht elektrisch betriebene Heizungen für fliegende Bauten sinnvoll.

Was sollte vor Veranstaltungsbeginn geprüft werden?

Ein abschließender Abgleich kann helfen, die Planung mit der tatsächlichen Situation vor Ort zu verbinden:

  • Sind die Fluchtwege frei?
  • Sind die Notausgänge sichtbar?
  • Sind die Feuerlöscher erreichbar?
  • Sind die Notleuchten einsatzbereit?
  • Stimmen der Aufbau und die Nutzung des Zelts mit den Unterlagen im Prüfbuch überein?

Diese Fragen wollen eine strukturierte Vorbereitung unterstützen. Sie ersetzen nicht die Prüfung der konkreten Anforderungen, die je nach Bundesland, Veranstaltungsstätte und Nutzung unterschiedlich sein können.

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