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19.08.2026 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1279642
In öffentlich zugänglichen Gebäuden sind elektrische und elektronische Geräte vielfach unverzichtbar: für Information, Orientierung, Klima, Lüftung oder Unterhaltung. Zugleich stellen die elektrischen Geräte in solchen sensiblen Bereichen auch besondere Anforderungen an den Brandschutz. Als sensible Bereiche gelten dabei Orte, an denen sich viele Personen teils über längere Zeit aufhalten. Dazu zählen zum Beispiel Bahnhöfe, Flughäfen, Amtsgebäude mit Personenverkehr, Kliniken, Einkaufscenter und Veranstaltungsräume. Der Brandschutz elektrischer Anlagen an solchen Orten muss die Geräte, Räume, Brandlasten und mögliche Auswirkungen eines Brandes zusammendenken.
Ein Brandereignis kann in sensiblen Bereichen Flucht- und Rettungswege beeinträchtigen, zur Rauch- und Brandausbreitung beitragen oder die Nutzbarkeit einzelner Gebäudeteile einschränken. Deshalb sollte eine Risikobeurteilung in Sachen Brandschutz zunächst die vorhandenen Geräte und ihre Umgebung systematisch erfassen.
Dabei sind etwa die folgenden Fragen relevant:
Die Risikobeurteilung sollte auch vorhersehbare Fehlfunktionen, Defekte sowie einen möglichen unsachgemäßen Gebrauch berücksichtigen. Dabei wird zwischen einem „Brand von innen“ und einem „Brand von außen“ unterschieden.
Ein Brand von innen kann entstehen, wenn ein elektrisches Gerät selbst zur Zündquelle wird, etwa durch Überhitzung, Überlastung, Kurzschluss oder Lichtbogenbildung. Ein Brand von außen liegt vor, wenn ein bestehendes Brandgeschehen auf elektrische Einrichtungen übergreift.
Bei der Auswahl und Anordnung von Geräten kann daher relevant sein, ob Gehäuse, Verkleidungen, Leitungen, Kabel oder Netzteile einen Beitrag zur Brandausbreitung leisten könnten. Für bestimmte Einbauorte, etwa Wand- und Deckenbereiche, nennt das Ausgangsmaterial besonders hohe Anforderungen an die verwendeten Materialien.
Um Brandlasten zu bewerten, sind alle brennbaren Materialien im betrachteten Raum zu erfassen. Dies betrifft nicht nur gelagerte Stoffe, sondern auch Einbauten, Bauprodukte, Gehäusematerialien elektrischer Einrichtungen sowie Betriebsmittel.
Wesentliche Kriterien sind:
In medizinischen Bereichen kann zusätzlich die brandfördernde Wirkung von Sauerstoff relevant sein.
Der Brandschutz elektrischer Anlagen in sensiblen Bereichen hängt auch vom ordnungsgemäßen Betrieb ab. Elektrische Betriebsmittel sollten entsprechend den anwendbaren normativen Regelwerken installiert sein. Schutzfunktionen sollen im Fehler- oder Brandfall eine Unterbrechung der Stromversorgung ermöglichen, sodass elektrische Leiter nicht weiter aktiv bleiben.
Regelmäßige Wartungen, Instandhaltungen und Funktionskontrollen helfen, Überlastungen und Überhitzungen frühzeitig zu erkennen. Die Elektroschutzverordnung (ESV) gibt die Intervalle für Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel vor.
Für die nachvollziehbare Umsetzung von Schutzmaßnahmen können insbesondere folgende Unterlagen bedeutsam sein:
Die Maßnahmen richten sich nach den festgestellten Risiken. Zum Beispiel können nicht brennbare Materialien, Abschottungen, integrierten Brandschutz sowie die Separierung von Komponenten mit Risikopotenzial besondere Brandschutzmaßnahmen erfordern. Ebenso ist zu prüfen, ob Löschmittel und Löschsysteme für die ermittelten Brandrisiken geeignet sind und ob eine Rückzündung wirksam verhindert werden kann.
Eine strukturierte Dokumentation unterstützt Verantwortliche dabei, den Brandschutz elektrischer Anlagen in sensiblen Bereichen nachvollziehbar zu planen, umzusetzen und fortlaufend zu überprüfen.