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E-Auto Sachbezug 2027: Neue Kosten für kommunale Dienstwagen
Ab 1. Jänner 2027 ist erstmals ein Sachbezug für privat nutzbare E-Dienstautos anzusetzen. Was müssen Sie dabei beachten?
Sachbezug für E-Auto als Dienstwagen steigt schrittweise
Reine Elektrofahrzeuge mit einem CO₂-Ausstoß von 0 g/km sind derzeit bei privater Nutzung grundsätzlich sachbezugsbefreit. Laut den vorgesehenen Regelungen des Doppelbudgets 2027 und 2028 soll sich dies ändern:
Ab 1. Jänner 2027 ist für E-Autos als Dienstwagen bei privater Nutzung ein monatlicher Sachbezug von 0,375 % der Anschaffungskosten, ab 2028 von 0,625 % als Sachbezug anzusetzen.
Bei der vorgesehenen Begrenzung auf EUR 48.000,– Anschaffungskosten entspricht dies einem monatlichen Sachbezug von maximal EUR 180,– oab 2027 und EUR 300,– ab 2028. Damit bleiben E-Dienstwagen steuerlich zwar häufig günstiger als viele Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, der bisherige Vorteil eines Sachbezugs von null entfällt jedoch schrittweise.
E-Auto Sachbezug 2027: Fazit und Ausblick
Die geplante Neuregelung verringert den steuerlichen Vorsprung von E-Autos als Dienstwagen, beseitigt ihn aber nicht vollständig. Für kommunale Fuhrparks gewinnen nachvollziehbare Regelungen zur Privatnutzung weiter an Bedeutung.